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Unternehmen vererben ohne tückische Fallstricke?
Leichter sollte es die Wirtschaft durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben, so wollte es die neue Bundesregierung. Ein wichtiger Punkt war eine Änderung der Vorgaben zur steuerlich begünstigten Unternehmensnachfolge. Aber macht die Novelle das Vererben wirklich einfacher? Druck&Medien hat nachgefragt.
Sönke Boyens, Geschäftsführer Boyens Medien, Heide
Die Änderungen bieten etwas Erleichterung im Vergleich zur alten Fassung, da die Behaltefristen, die Lohnsummen und die Betriebsgrößen verändert wurden. Der Grundfehler aber bleibt: Nach wie vor ist der Ansatz, die Lohnsumme der Zukunft mit der Lohnsumme zum Übertragungszeitpunkt zu vergleichen, wirtschaftsschädlich. Unternehmen, die in wirtschaftliche Schieflagen geraten und die Lohnsummen verringern müssen, müssen damit rechnen, enorme Steuerzahlungen zu leisten. Das kann zu einer Verschärfung der Krise führen oder eine solche auslösen. Ich halte deshalb die alte wie die neue Regelung für falsch.
Thorsten Anhalt, Geschäftsführer Fries Printmedien, Köln
Der Gesetzgeber wollte mit der Reform die Unternehmensnachfolge "krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher" ausgestalten. Das Gegenteil ist der Fall: Erwerber von kleinen und mittleren Unternehmen werden kurzfristig entlastet. Aber langfristig behindern die Auflagen die zukunftsorientierte Ausrichtung der Unternehmen. Sie machen eine überlebensnotwendige Anpassung der Firmenstrukturen an die Erfordernisse des Marktes über einen langen Zeitraum unmöglich. Fraglich ist daher, ob das Erbschaftssteuergesetz überhaupt geeignet ist, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern.
Jörg Hoffmann, Steuerberater Revdata, Wiesbaden
Die Neuregelung bringt besonders für die Druckbranche keine wirkliche Erleichterung. Die Unternehmen stehen – selbst eine gute Auftragslage vorausgesetzt – seit Jahren unter einem starken Preisdruck für ihre Produkte. Sie haben angesichts der steigenden Kosten und des hohen Technikeinsatzes kaum Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Besser wäre es gewesen, die Freibeträge nur an die Firmenfortführung und nicht zusätzlich an den Personalbestand zu koppeln. So drohen Unternehmern, die Verantwortung übernehmen und trotz schwieriger Rahmenbedingungen den Betrieb weiterführen wollen, zusätzliche Belastungen.



