Was muss beim Kündigungsschutz besser werden?

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und FDP im Oktober ging es mal wieder um den Kündigungsschutz. Das Ergebnis: Es bleibt alles beim Alten. Wir haben trotzdem in der Branche nachgefragt, was anders werden sollte.

Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Druck und Medien e.V.

Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Druck und Medien e.V.

Selbstverständlich ist der Kündigungsschutz notwendig. Er ist aber durch die Rechtsprechung derart komplex geworden, dass er für die betriebliche Praxis ein Einstellungshemmnis darstellt. Vor allem der Mittelstand benötigt dringend Lösungen, die auch die Beendigung einer Beschäftigung rechtssicher machen. Speziell bei betriebsbedingten Kündigungen sollte der Gesetzgeber die Anforderungen an die Sozialauswahl weiter vereinfachen. In dieser Hinsicht gab es bereits Gesetzesänderungen zugunsten der betrieblichen Praxis. Denkbar wäre aber auch eine Vereinfachung befristeter Verträge.

Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Bundesvorsitzender

Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Bundesvorsitzender

Das bestehende Kündigungsrecht ist verbesserungswürdig. Es schützt nicht vor Kündigungen, sondern bildet die Grundlage für eine Sozialauswahl und die Zahlung von Abfindungen. Eine weitere Lockerung, wie sie teilweise gefordert wird, würde zu Willkür führen. ver.di fordert stattdessen, betriebsbedingte Kündigungen vom Nachweis zwingender wirtschaftlicher Gründe abhängig zu machen. Leider wird in zu vielen Betrieben der Druckindustrie zu schnell auf Personalabbau gesetzt und die Instrumente zur Kurzarbeit und zur tariflichen Beschäftigungssicherung werden nicht genug genutzt.

Michael Matschuck, Geschäftsführer, Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH, Essen

Michael Matschuck, Geschäftsführer, Druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH, Essen

Der Wettbewerbsdruck hat auch in der Druckindustrie eine globale Größe erreicht. Flexibles Handeln wird immer wichtiger, um das Gesamtunternehmen zu schützen. Die Kriterien des Kündigungsschutzes müssen sozialen Faktoren, vor allem aber den fachlichen Leistungen der Mitarbeiter Rechnung tragen, weniger der Länge der Betriebszugehörigkeit. Der Mitarbeiter muss vor willkürlicher Kündigung geschützt sein, darüber hinaus müssen Arbeitgebern individuelle, situative Möglichkeiten eingeräumt werden, den Kündigungsschutz im Sinne des Gesamtunternehmens zu betrachten.


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