28.04.2009   |   Papierhersteller

Millionenklage gegen Kartellfirmen

Von Clemens von Frentz

Erneut macht die Papierindustrie durch ein Kartellverfahren von sich reden. Diesmal jedoch treten die Papierhersteller als Geschädigte auf, da sie wegen illegaler Absprachen von Bleichmittel-Lieferanten überhöhte Preise zahlen mussten. Nun wurde beim Landgericht Dortmund eine Schadensersatzklage in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gegen sechs Chemiekonzerne eingereicht.

Wasserstoffperoxid wird in der Papierproduktion als Bleichmittel eingesetzt

(dmnet) Kläger ist die Brüsseler Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC), die nach Informationen der "Wirtschaftswoche" Schadensersatzansprüche von 32 Papierherstellern aufgekauft hat. Die Unternehmen hatten in den Jahren 1995 bis 2002 kartellbedingt überhöhte Preise für das Bleichmittel Wasserstoffperoxid gezahlt.

Laut "Wirtschaftswoche" beläuft sich die Schadenssumme inklusive Zinsen auf über 600 Millionen Euro. Hintergrund: Im Mai 2006 hatte die EU gegen ein in den 90er Jahren gegründetes Kartell, dem neben Degussa auch Akzo Nobel (Niederlande), FMC Foret (Spanien), Solvay (Belgien), Arkema (Frankreich) und Kemira Oyi (Finnland) angehörten, ein Bußgeld in Höhe von 388 Millionen Euro verhängt.

Degussa hätte mit 130 Millionen Euro rund ein Drittel des Bußgeldes zahlen müssen, blieb jedoch von der Zahlung verschont, weil das Unternehmen sich rechtzeitig als Kronzeuge angedient hatte.

Die Klage (Aktenzeichen: 13 O 23/09) richtet sich gegen die Unternehmen Evonik, Akzo Nobel, Solvay, Kemira, Arkema und FMC Foret. Sollte CDC als Sieger aus dem Verfahren hervorgehen, will die Gesellschaft nach eigenen Angaben bis zu 80 Prozent der Schadensersatzzahlungen an die 32 betroffenen Unternehmen weiterreichen.




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