27.04.2009   |   Baldwin

Juristischer Sieg über Technotrans

Fünf Jahre nach dem gescheiterten Fusionsversuch von Baldwin und Technotrans hat der Karlsruher Bundesgerichtshof nun in einem Patentstreit zwischen beiden Firmen zugunsten von Baldwin entschieden. Dem Verlierer des Verfahrens droht eine Schadenersatzforderung in Höhe von über 30 Millionen Euro.

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(dmnet) Wie die Baldwin Technology Company meldet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 21. April ein Patent der Baldwin Germany GmbH (Europäisches Patent Nr. 0 602 312) in geringfügig modifizierter Form (betreffend die Patentansprüche 1 und 6) bestätigt. Damit wurde laut Baldwin die von der Technotrans AG eingereichte Nichtigkeitsberufung zurückgewiesen.

Der erfinderische Kern des Baldwin-Patents für ein Druckmaschinen-Temperierungssystem wurde damit im vollen Umfang bestätigt. Durch dieses Urteil wird der Beschluss des Bundespatentgerichts in München vom Juli 2004 aufrechterhalten. Auch in diesem Prozess wurde die von Technotrans eingereichte Nichtigkeitsklage zurückgewiesen.

Das BGH-Urteil steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2002. Das OLG kam damals zu dem Ergebnis, dass die Technotrans AG Baldwin’s Europäisches Patent 0 602 312 verletzt hat; eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Technotrans hatte sich dagegen gewehrt und beim BGH beantragt, die Revision gegen das OLG-Urteil trotzdem zuzulassen. Der Bundesgerichtshof setzte eine Entscheidung über die Zulassung der Revision in dem Verletzungsprozess bis zum Abschluss des Nichtigkeitsberufungsverfahrens aus.

Die Rechtsgültigkeit dieses Baldwin-Patents wurde nun laut Baldwin vom höchsten Zivilgericht in Deutschland bestätigt. Das Urteil ist endgültig.

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