01.12.2008 | Papierpreiskartell
Geschädigte müssen sich sputen
Druckereien, die wegen illegaler Händler-Absprachen überhöhte Papierpreise gezahlt haben und sich zwecks Schadensersatz in den Forderungspool des Kartell-Spezialisten Talionis aufnehmen lassen wollen, müssen bis zum 31. Dezember 2008 aktiv werden. Darauf weist der Verband Druck + Medien NRW (VDM NRW) hin.
(dmnet) Wie können Druckereien Ansprüche geltend machen, wenn sie wegen illegaler Händler-Absprachen zu hohe Papierpreise gezahlt haben? Diese Frage stand im Fokus von zwei Info-Veranstaltungen, zu denen der Verband Druck + Medien NRW (VDM NRW) gemeinsam mit der Talionis GmbH nach Düsseldorf und Lünen eingeladen hatte.
Der Hintergrund der Veranstaltung: Vor einigen Wochen endeten in Düsseldorf die Verfahren gegen mehrere großer Papiergroßhändler, denen rechtswidrige Absprachen nachgewiesen werden konnten. Es handelt sich um Preisabsprachen im Lagergeschäft mit Bilderdruck-, Offset- und Selbstdurchschreibe-Papieren zwischen Mai 1995 und April 2000 mit einem Gesamtumsatzvolumen von etwa einer Milliarde Euro. Lediglich in Bayern und Baden Württemberg existierten nach Auskunft der Ermittler keine lokalen Kartelle.
Möglichkeit einer Sammelklage
Mit dem Düsseldorfer Urteil können die geschädigten Unternehmen nun Schadenersatz geltend machen. Zu diesem Zweck wurde auf der Informationsveranstaltung die Möglichkeit einer Sammelklage vorgestellt, welche die Einzelforderungen der Geschädigten bündelt.
Auf welche Weise und zu welchen Bedingungen das geschehen kann, erklärten Christian Schulze und Martin Zimmermann von der Talionis GmbH, einer Unternehmensberatung, die sich auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Kartellrechtsverletzungen spezialisiert hat: Die Druckereien treten ihre Forderungen gegenüber den Kartelltätern in einem ersten Schritt an die Talionis GmbH ab und stellen ihr die relevanten Rechnungen in Kopie oder als Originale zwecks Aufarbeitung zur Verfügung.
Prozessrisiko bleibt bei Talionis
Talionis prüft diese im Anschluss auf kartellrelevante Sachverhalte, ermittelt die Preisüberhöhung und berechnet so die geltend zu machende Schadenersatzforderung. An dieser Stelle kann der Geschädigte – sollte er es wünschen – noch von einer Klage absehen. Tut er dies nicht, bereitet Talionis eine Klageschrift vor und führt die außergerichtlichen Vergleichsgespräche im Namen des Unternehmens.
Bleiben diese Vergleichsgespräche erfolglos, leitet das Unternehmen ein Klageverfahren ein. Im Erfolgsfall werden dem Druckereibetrieb von Talionis 60 Prozent der erzielten Summe ausgezahlt, von den übrigen 40 Prozent werden alle laufenden Kosten für Gericht, Anwalt, Verfahren, Gutachter und eine Erfolgsprovision für Talionis bestritten. "Das Prozessrisiko bleibt so vollständig bei Talionis", erläutert Erich Heimann, Rechtsexperte beim VDM NRW.





