22.10.2008   |   Papierkartell

Rund 18 Millionen Euro Geldbuße

Von Clemens von Frentz

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen neun deutsche Papiergroßhändler Geldbußen in einer Gesamthöhe von über 18 Millionen Euro verhängt. Aufgeflogen war das Kartell bereits Anfang 2000 durch einen Kronzeugen. Nun drohen Schadensersatzforderungen von Druckereien.

(dmnet) Mit einer Geldbuße in zweistelliger Millionenhöhe hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) Anfang der Woche ein Kartellverfahren beendet, das seit Jahren die Justiz beschäftigt hatte. Am Montag wurden sieben deutsche Papiergroßhändler zu 13,4 Millionen Euro Bußgeld verurteilt, am Dienstag folgten weitere Geldbußen in einer Gesamthöhe von 4,7 Millionen Euro gegen zwei andere Händler.

Kronzeuge packte aus

Hintergrund: Nach Angaben des OLG hatten zehn Papiergroßhändler zwischen 1995 und 2000 – außer in Bayern und Baden-Württemberg – bundesweit verbotene Preisabsprachen für bestimmte Papiersorten getroffen. Unter anderem ging es um Offsetpapiere und Bilderdruckpapiere mit einer Grammatur von 100 bis 200 Gramm.

Die Absprache erfasste jährlich den Verkauf von 800.000 bis 900.000 Tonnen Papier. Aufgeflogen war das Kartell Anfang 2000 dank der Hinweise eines Kronzeugen, der als Beteiligter damals von der so genannten Bonusregelung des Kartellamts Gebrauch gemacht hatte.

Bundesweite Razzia

Die Bonusregelung erlaubt den Kartellwächtern, Geldbußen für Mitglieder eines Kartells zu reduzieren, wenn diese zur Aufklärung von Absprachen beitragen. In Deutschland gibt es diese Regelung seit April 2000, in der EU seit 1996. Im Falle des Papierkartells war diese Regelung in Deutschland erstmals eingesetzt worden.

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