26.11.2005   |   Berliner Verlag

Kartellamt genehmigt Übernahme

Der Verkauf führt nach Ansicht der Behörde nicht zu einer Begründung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen.

(dmnet) Die Übernahme der "Berliner Zeitung" durch eine anglo-amerikanische Investorengruppe wurde vom Bundeskartellamt genehmigt. Von dem Zusammenschluss betroffen sind aus wettbewerbsrechtlicher Sicht die Lesermärkte für Abonnement-Tageszeitungen, Straßenverkaufszeitungen und Stadtmagazine sowie der Anzeigenmarkt für Zeitungen im Raum Berlin.

Die Investoren Veronis Suhler Stevenson International (VSS) und David Montgomerys Finanz-Konzern Mecom können damit den Berliner Verlag übernehmen, der Ende Oktober von der Verlagsgruppe Holtzbrinck veräußert wurde. Der Eigentumsübergang soll zum 1. Dezember erfolgen.

Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck ihrerseits hatten den Berliner Verlag erst vor dreieinhalb Jahren von Gruner + Jahr gekauft. Hintergrund war eine "strategische Neuausrichtung" des Hamburger Medien-Konzerns, der sich - nach rund 15 Jahren - wieder weitgehend aus dem Zeitungsgeschäft zurückzieht.

Der Verkauf an Holtzbrinck war damals allerdings vom Bundeskartellamt untersagt worden. Das Stuttgarter Unternehmen würde, so die Begründung, in der Hauptstadt eine marktbeherrschende Stellung erlangen, weil Holtzbrinck in Berlin bereits den "Tagesspiegel" herausgibt. In mehreren juristischen und politischen Anläufen hatte das Unternehmen versucht, die Übernahme der "Berliner Zeitung" dennoch zu ermöglichen - letztlich aber erfolglos.

Im Berliner Verlag erscheinen die "Berliner Zeitung" und der "Berliner Kurier", zur Verlagsgruppe gehören auch das Stadtmagazin "Tip", die Anzeigenzeitung "Berliner Abendblatt" sowie Anteile an Berlinonline, dem größten Internetportal der Stadt. Außerdem zählt zum Verlag die Berliner Zeitungsdruck GmbH in Lichtenberg. Das Unternehmen hat rund 165 Beschäftigte. Sie befürchten nun, dass der neue Eigentümer den Verlag zerschlägt und die profitabel arbeitende Druckerei gewinnbringend weiterverkauft.




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